Steuerberatung
Der Wirtschaftsprüfer hat alle Kompetenzen eines Steuerberaters; er übt diesen Teil seiner Berufstätigkeit nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes aus.
Fachliche Erfahrungen
Wir verfügen über langjährige Praxis in der steuerlichen Betreuung von Kapital- und Personengesellschaften mit und ohne Auslandsbeziehungen.
Über besondere Erfahrung verfügen wir zu
- Erbschaftsteuer und Nachlassverwaltung
- Gemeinnützigen Körperschaften (Fördervereine)
- Beratung freier Berufe (Ärzte, Architekten, Journalisten, Künstler)
Rechnungswesen des "Steuer-Mandanten"
Je nach Größe des Mandanten
- führt dieser seine Grundaufzeichnungen nach entsprechender Anleitung durch uns kostengünstig selbst oder
- es werden kostenoptimale Lösungen mit Dienstleistern bzw. im Hause des Mandanten gefunden.
Wegen der gebotenen sachlichen und zeitlichen Nähe der Buchhaltung zum Mandanten und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit übernehmen wir nur in Ausnahmefällen die Buchhaltung für den Mandanten.