Prüfung und Beratung
Unser Prüfungsansatz basiert auf :
- Systemaufnahme des Rechnungswesens
Hierbei werden die betrieblichen Vorgänge in der Buchhaltung und der Kostenrechnung dokumentiert und ggf. vorhandene Schwachstellen festgestellt.
- Systemaufnahme der Risikokontrollen
Hier erfolgt eine Begutachtung der Arbeit der Geschäftsleitung, insbesondere deren Kontrollen der betrieblichen Abläufe.
Zu jede Prüfung liefern wir der Geschäftsleitung ein vertrauliches Schreiben („managment letter“) mit Hinweisen zu Verbesserungsmöglichkeiten.
Gesetzliche Prüfungen
Die gesetzliche Verpflichtung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluß (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) sowie ihren Lagebericht von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen ergibt sich aus den § 316 iVm. § 267 HGB.
Die GmbH & Co. KG unterliegt den gleichen Vorschriften wie die Kapitalgesellschaften; auch bei einer reinen Personengesellschaft kann nach dem Publizitätsgesetz eine Prüfungspflicht bestehen.
Freiwillige Prüfungen
Die freiwillige Prüfung wird genauso wie eine gesetzliche Prüfung durchgeführt; sie kann z.B. aus folgenden Gründen geboten sein:
- Bestimmung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung (z.B. bei Wagnisfinanzierungen)
- Verbesserung der Kreditwürdigkeit und Zinsminderung
- Vermeidung von Rechtstreiten (Schiedsgutachten)
Prüfer für Qualitätskontrolle
Der Praxisinhaber verfügt seit 2006 über ausführliche Erfahrung als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a III WPO (PfQK).
Neben der Durchführung derartiger Prüfungen bei WP-Kollegen bieten wir auch die Vorbereitung der Praxis auf eine Qualitätskontrolle wie auch andere Arbeiten der Qualitätskontrolle (Praxis- und Auftragsnachschauen, Berichtskritiken, auftragsbegleitende Qualitätssicherungen) nach den berufsüblichen Bedingungen (Mandantenschutz) an.